
Neue EU-Durchführungsverordnung (EU) 2026/765 – Probenahme und Analyse bei Pestizidrückständen in Lebens- und Futtermitteln – Gültig ab 01.01.2027
Die Europäische Kommission hat verbindliche, neue Regelungen zur Probenahme von Lebensmitteln sowie zu Analysen und zu den Bewertungen von Ergebnissen im Rahmen der amtlichen Kontrolle von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebens- und Futtermitteln pflanzlicher und tierischer Herkunft veröffentlicht.