
Ukraine: Exportzoll auf Ölsaaten – Auswirkungen und Hintergründe
Mit Wirkung ab dem Sommer 2025 hat die Ukraine einen Exportzoll von 10 Prozent auf Sojabohnen, Raps und Rübsensamen eingeführt.

Mit Wirkung ab dem Sommer 2025 hat die Ukraine einen Exportzoll von 10 Prozent auf Sojabohnen, Raps und Rübsensamen eingeführt.

Am 18. Juli 2025 hat die Europäische Union das mittlerweile 18. Sanktionspaket gegen Russland veröffentlicht, das am Folgetag in Kraft trat. Das neue Sanktionspaket verfolgt vorrangig das Ziel, die russischen Einnahmen aus dem Export von Öl in Drittstaaten weiter zu reduzieren und den Druck auf den russischen Finanzsektor zu erhöhen.

Die Europäische Union hat die Sanktionen gegen Belarus Mitte Juli 2025 deutlich ausgeweitet. Ziel dieser Maßnahmen ist es unter anderem, sogenannte Umgehungsgeschäfte zur Unterwanderung der Russland-Sanktionen zu verhindern und die industrielle wie auch militärische Leistungsfähigkeit von Belarus weiter einzuschränken.

Am 18. Juli 2025 fand eine Telefonkonferenz mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) statt. Teilgenommen haben u. a. Frau Schwan (Leiterin der Abteilung für den Transport gefährlicher Güter), Herr Weiner (Referatsleiter BMDV), mehrere Experten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sowie die maßgeblichen Branchenverbände.

Hiermit informieren wir Sie wieder über die aktuellen Meldungen im RASFF-System.

Am 7. Juli 2025 haben Agrarminister aus 18 EU-Mitgliedstaaten (u. a. Österreich, Italien, Polen, Skandinavien und das Baltikum) ein gemeinsames Schreiben an Kommissionspräsidentin von der Leyen gesendet und für weitere substanzielle Vereinfachungen bei der Umsetzung der EUDR plädiert.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat einen Referentenentwurf für die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung vorgelegt. Mit der geplanten Änderung sollen die Gebühren, die Unternehmen für hoheitliche Prüf- und Eichleistungen entrichten, durchschnittlich um ca. 25 Prozent steigen, vereinzelt bis zu 50 Prozent.

Die Europäische Union hat beschlossen, die Aussetzung der angekündigten Gegenmaßnahmen auf US-Zölle bis zum 6. August 2025 zu verlängern. Hintergrund dieser Entscheidung ist das Ziel, zusätzliche Zeit für Verhandlungen mit den USA zu gewinnen und eine weitere Eskalation im transatlantischen Handelsstreit zunächst zu vermeiden.

Nach über zehn Jahren intensiver Verhandlungen haben die Europäische Union und Indonesien am 13. Juli 2025 in Brüssel eine politische Einigung über das umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Comprehensive Economic Partnership Agreement – CEPA) erzielt.

Die Europäische Union steht vor bedeutenden Änderungen beim CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM). Neben einer umfassenden Vereinfachung der bestehenden Regelungen plant die EU-Kommission eine Ausweitung des CBAM-Anwendungsbereichs auf nachgelagerte Produkte.
Unser PANEL-TALK im Agrarmarktpodcast
27. August 2026